{"id":13940,"date":"2024-10-09T09:23:49","date_gmt":"2024-10-09T09:23:49","guid":{"rendered":"https:\/\/metrading.kalyna.host\/?page_id=13940"},"modified":"2025-06-03T07:12:28","modified_gmt":"2025-06-03T07:12:28","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/metrading.kalyna.host\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER M&amp;E TRADING GMBH &amp; CO. KG<\/strong><\/p>\n<p><strong>1 Definitionen<\/strong><br \/>\nIn diesen Bedingungen werden die folgenden Definitionen verwendet:<br \/>\nLieferant: Gesellschaft M&amp;E TRADING GMBH &amp; CO. KG mit Sitz in Gifhorn und eingetragen bei der Handelskammer Hildesheim unter HRA 20222;<br \/>\nK\u00e4ufer:\u00a0\u00a0 \u00a0jede Partei, die mit dem Lieferanten einen Vertrag abschlie\u00dft;<br \/>\nProdukt:\u00a0\u00a0 \u00a0Waren und Dienstleistungen;<br \/>\nZusatzarbeiten:\u00a0alles, was w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Vertrags vom Lieferanten in Absprache mit dem K\u00e4ufer \u00fcber die im Vertrag oder in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich festgelegten Mengen hinaus geliefert und\/oder installiert wird, oder alle vom Lieferanten ausgef\u00fchrten Arbeiten, die \u00fcber die im Vertrag oder in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich festgelegten Arbeiten hinausgehen;<br \/>\nSchriftlich:\u00a0\u00a0 \u00a0per Brief oder auf elektronischem Wege;<br \/>\nFAT:\u00a0\u00a0 \u00a0Werksabnahmepr\u00fcfung;<\/p>\n<p>SAT: Abnahmepr\u00fcfung vor Ort.<\/p>\n<p><strong style=\"font-size: 1rem;\">2. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>2.1\u00a0\u00a0Diese Bedingungen gelten f\u00fcr jedes Angebot und jeden mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag sowie f\u00fcr die daraus resultierenden Lieferungen.<br \/>\n2.2\u00a0\u00a0Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn die Parteien dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart haben. Der K\u00e4ufer kann aus vereinbarten Abweichungen keine Rechte f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte herleiten.<br \/>\n2.3\u00a0\u00a0Eigene Einkaufs- oder Ausschreibungsbedingungen des K\u00e4ufers oder andere Bedingungen finden keine Anwendung.<br \/>\n2.4\u00a0\u00a0Bei Widerspr\u00fcchen zwischen dem Inhalt des zwischen dem K\u00e4ufer und dem Lieferanten geschlossenen Vertrags oder der Auftragsbest\u00e4tigung und diesen Bedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags oder der Auftragsbest\u00e4tigung Vorrang.<br \/>\n2.5\u00a0\u00a0Sofern diese Bedingungen in einer anderen Sprache als deutsch abgefasst sind, hat im Falle von Abweichungen der deutsche Text Vorrang.<\/p>\n<p><strong>3. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n3.1 \u00a0 \u00a0Jedes Angebot oder jede Offerte des Lieferanten ist unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde.<br \/>\n3.2 \u00a0 \u00a0Vom Lieferanten in Katalogen, Angeboten, Offerten, auf der Website oder anderweitig ver\u00f6ffentlichte Preise sind f\u00fcr ihn nicht verbindlich. Alle vom Lieferanten pr\u00e4sentierten Muster, Modelle, Abbildungen und Daten zu Abmessungen, Gewichten oder anderen Eigenschaften der Produkte sind lediglich Richtwerte. Der K\u00e4ufer kann hieraus keine Rechte hinsichtlich der Konformit\u00e4t der gelieferten Produkte ableiten.<br \/>\n3.3 \u00a0 \u00a0Ein zusammengesetztes Verkaufsangebot verpflichtet den Lieferanten nicht, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises auszuf\u00fchren.<br \/>\n3.4 \u00a0 \u00a0Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Bestellungen.<br \/>\n3.5 \u00a0 \u00a0Wenn der K\u00e4ufer dem Lieferanten Daten, Zeichnungen und dergleichen zur Verf\u00fcgung stellt, darf der Lieferant davon ausgehen, dass diese richtig und vollst\u00e4ndig sind und sein Angebot darauf st\u00fctzen.<br \/>\n3.6 \u00a0 \u00a0Nimmt der K\u00e4ufer das Angebot des Lieferanten nicht an, ist der Lieferant berechtigt, dem K\u00e4ufer die ihm durch die Abgabe des Angebots entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.<br \/>\n3.7 \u00a0 \u00a0Kommen zwischen Lieferant und K\u00e4ufer kein Vertrag zustande, kommt ein Vertrag erst durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten oder durch die Ausf\u00fchrung des Vertrags durch den Lieferanten zustande.<\/p>\n<p><strong>4 . K\u00e4uferannahmeverfahren und sanktionierte L\u00e4nder<\/strong><br \/>\n4.1 \u00a0 \u00a0Der Lieferant verf\u00fcgt \u00fcber ein K\u00e4uferannahmeverfahren und beh\u00e4lt sich das Recht vor, Angebote und\/oder Auftragsbest\u00e4tigungen zu widerrufen, wenn der K\u00e4ufer vom Lieferanten nicht als K\u00e4ufer akzeptiert wird.<br \/>\n4.2 \u00a0 \u00a0Der Lieferant handelt in Bezug auf sanktionierte L\u00e4nder im Einklang mit den europ\u00e4ischen Gesetzen und Vorschriften des OFAC (Kapitel 6 der UN-Charta). Der Lieferant t\u00e4tigt keine oder nur begrenzte Transaktionen mit L\u00e4ndern, die in der Liste der sanktionierten L\u00e4nder aufgef\u00fchrt sind.<br \/>\n4.3 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer darf die gelieferte Ware nicht in ein sanktioniertes Land weiterverkaufen, das auf der Liste des OFAC steht, und zwar auf Grundlage der Kettenklausel der EU und des OFAC.<br \/>\n4.4 \u00a0 \u00a0Der Lieferant \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer die gelieferte Ware in ein sanktioniertes Land weiterverkauft.<br \/>\n4.5 \u00a0 \u00a0Der Lieferant hat das Recht, ein Angebot vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuziehen, wenn er den Verdacht hat, dass es im Widerspruch zu den europ\u00e4ischen Gesetzen und den Vorschriften des OFAC steht.<\/p>\n<p><strong>5. Beratung und bereitgestellte Informationen<\/strong><br \/>\n5.1. Der K\u00e4ufer kann aus Beratungen und Informationen, die er vom Lieferanten erh\u00e4lt, keine Rechte ableiten, wenn diese nicht den Auftrag betreffen.<br \/>\n5.2. Wenn der K\u00e4ufer dem Lieferanten Daten, Zeichnungen und dergleichen zur Verf\u00fcgung stellt, kann sich der Lieferant bei der Ausf\u00fchrung des Vertrags auf die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit dieser Daten verlassen.<\/p>\n<p><strong>6. Preise<\/strong><br \/>\n6.1 \u00a0 \u00a0Die vom Lieferanten angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer und andere staatliche Steuern.<br \/>\n6.2 \u00a0 \u00a0Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk, Gifhorn (EXW, Incoterms 2020), ausschlie\u00dflich Versandkisten f\u00fcr LCL\/LTL-Sendungen.<br \/>\n6.3 \u00a0 \u00a0Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, enthalten die Preise nicht:<br \/>\na. Zertifikate wie: Ursprungszeugnis, EUR1-Zertifikat, ATR, Pr\u00fcfzertifikat usw.<br \/>\nb. etwaige Legalisierungskosten f\u00fcr Rechnungen, Vertr\u00e4ge, Zertifikate und dergleichen;<br \/>\nc. Installation der Produkte am Standort;<br \/>\nd. Kosten f\u00fcr den Wasser-\/Stromanschluss;<br \/>\ne. technische Unterst\u00fctzunge mit der Installation beim K\u00e4ufer;<br \/>\nf.\u00a0 nicht ausgebildete Arbeiten f\u00fcr die Installation, wie: Nivellieren, Boden wischen, Wasser anschlie\u00dfen, Schwei\u00dfn\u00e4hte ents\u00e4uern.<br \/>\n6.4 \u00a0 \u00a0Jeder vom Lieferanten angegebene Preis basiert auf den Kostenpreis bestimmenden Faktoren wie den aktuellen W\u00e4hrungsbedingungen, Arbeitskosten, (Roh-)Materialpreisen, Z\u00f6llen, Steuern, anderen Abgaben, Zusch\u00fcssen und dergleichen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der betreffenden Vereinbarung gelten. Erh\u00f6hen sich einer oder mehrere der Kostenpreis bestimmenden Faktoren nach Abschluss der Vereinbarung, aber vor Lieferung der betreffenden Waren, ist der Lieferant berechtigt, jede angemessene Preiserh\u00f6hung an den K\u00e4ufer weiterzugeben.<br \/>\n6.5 \u00a0 \u00a0Der Lieferant kann zus\u00e4tzliche Arbeiten gesondert in Rechnung stellen. Die Abs\u00e4tze 1 bis 4 dieses Artikels gelten in gleicher Weise f\u00fcr zus\u00e4tzliche Arbeiten.<br \/>\n6.6 \u00a0 \u00a0Wenn eine oder mehrere der folgenden T\u00e4tigkeiten vereinbart wurden: Montage, Inbetriebnahme, Schulung und\/oder Reparatur, verstehen sich die entsprechenden Preise ohne Visum, (Flug-)Ticket(s), Reisekosten von und zu Flugh\u00e4fen sowie Hotel- und \u00dcbernachtungskosten vor Ort f\u00fcr das Personal des Lieferanten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n7.1 \u00a0 \u00a0Der Lieferant bleibt Eigent\u00fcmer der gelieferten Produkte, solange der K\u00e4ufer:<br \/>\na. seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Vertr\u00e4gen nicht nachkommt oder nicht nachkommen wird;<br \/>\nb. Forderungen, die sich aus der Nichterf\u00fcllung der oben genannten Vertr\u00e4ge ergeben, wie Sch\u00e4den, Bu\u00dfgelder, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.<br \/>\n7.2 \u00a0 \u00a0Solange die gelieferten Produkte einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, darf der K\u00e4ufer sie au\u00dferhalb seines normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs weder belasten noch ver\u00e4u\u00dfern.<br \/>\n7.3 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Lieferanten unverz\u00fcglich zu informieren, wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pf\u00e4nden oder Rechte an ihnen begr\u00fcnden oder geltend machen wollen.<br \/>\n7.4 \u00a0 \u00a0Kommt der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nicht nach oder hat der Lieferant begr\u00fcndeten Anlass zu der Bef\u00fcrchtung, dass dies der Fall sein wird, ist der Lieferant berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu demontieren und zur\u00fcckzuholen. Der K\u00e4ufer wird hierbei uneingeschr\u00e4nkt kooperieren.<br \/>\n7.5 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und gegen Feuer, Explosion, Wassersch\u00e4den und Diebstahl versichert zu halten und dem Lieferanten die Versicherungspolice dieser Versicherung auf erste Anfrage zur Einsicht vorzulegen. Der Lieferant hat Anspruch auf alle im Rahmen der Versicherung geleisteten Zahlungen.<\/p>\n<p><strong>8. Geistiges Eigentumsrecht<\/strong><br \/>\n8.1 \u00a0 \u00a0Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beh\u00e4lt der Lieferant alle geistigen Eigentumsrechte an den von ihm erstellten oder bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen, Software, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und dergleichen und den darin enthaltenen Informationen, unabh\u00e4ngig davon, ob hierf\u00fcr Kosten anfallen oder in Rechnung gestellt werden.<br \/>\n8.2 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer garantiert, dass die in Absatz 1 genannten Informationen nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten Dritten gezeigt oder zug\u00e4nglich gemacht oder kopiert oder verwendet werden, au\u00dfer f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags.<\/p>\n<p><strong>9. Lieferzeit\/Lieferung<\/strong><br \/>\n9.1 \u00a0 \u00a0Die Lieferzeit gilt als gesch\u00e4tzt und kann niemals als Frist betrachtet werden. Der Lieferant ger\u00e4t hinsichtlich der Lieferzeit erst dann in Verzug, wenn er vom K\u00e4ufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde, ihm die M\u00f6glichkeit gegeben wurde, die Lieferung innerhalb angemessener Frist auszuf\u00fchren, und der Lieferant diese Mahnung nicht beachtet hat.<br \/>\n9.2 \u00a0 \u00a0Die Lieferzeit basiert auf den (Arbeits-)Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten, und auf der rechtzeitigen Lieferung der f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten vom Lieferanten bestellten Materialien. Wenn Verz\u00f6gerungen infolge von \u00c4nderungen der genannten (Arbeits-)Bedingungen oder dadurch entstehen, dass f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten rechtzeitig bestellte Materialien nicht rechtzeitig geliefert werden, wird die Lieferzeit so weit wie m\u00f6glich verl\u00e4ngert.<br \/>\n9.3 \u00a0 \u00a0Die Lieferzeit beginnt erst, wenn Einigung \u00fcber alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten erzielt wurde, alle erforderlichen Daten und alle endg\u00fcltigen und genehmigten Zeichnungen im Besitz des Lieferanten sind, der Lieferant eine (teilweise) Anzahlung erhalten hat und\/oder eine Bankgarantie eingeholt wurde und\/oder der Lieferant ein unwiderrufliches (best\u00e4tigtes) Akkreditiv schriftlich akzeptiert hat und die erforderlichen Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags erf\u00fcllt sind.<br \/>\n9.4 \u00a0 \u00a0Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Werk, 38518 Gifhorn, Deutschland (EXW, Incoterms 2020).<br \/>\n9.5 \u00a0 \u00a0Hat der Lieferant die Verpflichtung zur Montage der Produkte \u00fcbernommen, gelten diese als geliefert, sobald sie oder ihre Hauptkomponenten in betriebsbereitem Zustand am vereinbarten Lieferort installiert wurden.<br \/>\n9.6 \u00a0 \u00a0Wird die Lieferzeit \u00fcberschritten, ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, Arbeiten zur Ausf\u00fchrung auszuf\u00fchren oder in Auftrag zu gebender Vertrag, der vom Lieferanten erf\u00fcllt werden muss. Der K\u00e4ufer hat nur dann das Recht, den Vertrag aufzul\u00f6sen, wenn die vereinbarte Lieferzeit \u00fcberm\u00e4\u00dfig (um mehr als 12 Wochen) \u00fcberschritten wird, wenn dies auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Der K\u00e4ufer kann niemals eine Geldstrafe oder Entsch\u00e4digung verlangen.<br \/>\n9.7 \u00a0 \u00a0Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. In diesem Fall gelten die unten beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch f\u00fcr jede Teillieferung.<br \/>\n9.8 \u00a0 \u00a0Die Nichterf\u00fcllung einer (rechtzeitigen) Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers setzt die Lieferverpflichtung des Lieferanten aus.<br \/>\n9.9 \u00a0 \u00a0Im Falle einer Lieferung einschlie\u00dflich Montage, Inbetriebnahme der Anlage und\/oder Schulung unterzeichnet der K\u00e4ufer auf Anfrage des Lieferanten eine Abnahmebescheinigung, um nachzuweisen, dass die Produkte vollst\u00e4ndig und betriebsbereit geliefert wurden.<br \/>\n9.10 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort abzunehmen.<br \/>\n9.11 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer muss jede von ihm zumutbare Mitwirkung leisten, um dem Lieferanten die Durchf\u00fchrung der Lieferung zu erm\u00f6glichen.<br \/>\n9.12 \u00a0 \u00a0Nicht abgeholte Produkte werden auf Risiko und Rechnung des K\u00e4ufers gelagert. In diesem Fall schuldet der K\u00e4ufer zus\u00e4tzliche Kosten, mindestens einschlie\u00dflich der Lagerkosten in H\u00f6he von 10,- EUR pro m2 pro Monat, zzgl. MwSt., ab 8 Wochen nach der Mitteilung, dass die Produkte zur Abholung bereit stehen.<br \/>\n9.13 \u00a0 \u00a0Werden die Produkte nicht abgeholt, hat der Lieferant das Recht, den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass eine Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention erforderlich ist, unbeschadet seines Rechts, vollen Ersatz aller entstandenen Kosten und\/oder erlittenen Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich m\u00f6glicher Umsatzeinbu\u00dfen) zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>10. Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Reparaturen<\/strong><br \/>\nHaben Lieferant und Besteller Montage, Inbetriebnahme, Schulung und\/oder Reparaturen vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:<br \/>\n10.1 \u00a0 \u00a0Der Besteller ist verpflichtet, das Produkt w\u00e4hrend der Zeit vom Eintreffen beim Besteller bis zum Eintreffen des Personals des Lieferanten zur Durchf\u00fchrung der Arbeiten ordnungsgem\u00e4\u00df und ordentlich an einem geeigneten Ort zu lagern.<br \/>\n10.2 \u00a0 \u00a0Der Besteller ist gegen\u00fcber dem Lieferanten f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige Durchf\u00fchrung aller Installationen, Einrichtungen und\/oder Voraussetzungen verantwortlich, die f\u00fcr die Aufstellung und\/oder den Betrieb des zu montierenden Produkts im montierten Zustand erforderlich sind.<br \/>\n10.3 \u00a0 \u00a0Der Besteller garantiert dem Lieferanten, dass die Montage\/Inbetriebnahme zum vereinbarten Termin beginnen kann.<br \/>\n10.4 \u00a0 \u00a0Der Besteller ist au\u00dferdem auf eigene Gefahr und Rechnung f\u00fcr Folgendes verantwortlich:<br \/>\na. Das Personal des Lieferanten muss seine Arbeit sowohl w\u00e4hrend der regul\u00e4ren Arbeitszeit als auch au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Arbeitszeit verrichten k\u00f6nnen, sofern der Lieferant den K\u00e4ufer hier\u00fcber rechtzeitig informiert;<br \/>\nb. Die Bereitstellung geeigneter Unterk\u00fcnfte und aller Einrichtungen f\u00fcr das Personal des Lieferanten, die aufgrund beh\u00f6rdlicher Vorschriften, der Vereinbarung und der \u00fcblichen Praxis erforderlich sind;<br \/>\nc. Die Zufahrtsstra\u00dfen zum Ort, an dem die Installation durchgef\u00fchrt wird, m\u00fcssen f\u00fcr die erforderlichen Transporte geeignet sein;<br \/>\nd. \u00a0 \u00a0 Der vorgesehene Ort muss f\u00fcr Lagerung und Montage geeignet sein;<br \/>\ne. Die erforderlichen abschlie\u00dfbaren Lagerpl\u00e4tze f\u00fcr Materialien, Werkzeuge und andere G\u00fcter m\u00fcssen vorhanden sein;<br \/>\nf. \u00a0 \u00a0 Die erforderlichen und regelm\u00e4\u00dfigen Hilfskr\u00e4fte, Hilfswerkzeuge, Werkzeuge und Firmenmaterialien sowie die regelm\u00e4\u00dfigen Mess- und Pr\u00fcfger\u00e4te der Firma des K\u00e4ufers m\u00fcssen dem Lieferanten rechtzeitig und am richtigen Ort kostenlos zur Verf\u00fcgung stehen;<br \/>\ng. Alle erforderlichen Sicherheitsma\u00dfnahmen und Vorkehrungen m\u00fcssen getroffen und eingehalten worden sein, und alle Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Montage, Inbetriebnahme und\/oder Schulung m\u00fcssen getroffen und eingehalten worden sein, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen;<br \/>\nh. Die gelieferten Produkte m\u00fcssen zu Beginn und w\u00e4hrend der Montage am richtigen Ort verf\u00fcgbar sein.<br \/>\n10.5 \u00a0 \u00a0Sch\u00e4den und Kosten, die dadurch entstehen, dass die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt werden, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>11. Inspektion und Pr\u00fcfung, FAT und SAT<\/strong><br \/>\n11.1 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer pr\u00fcft das Produkt auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Lieferung. Wird diese Frist \u00fcberschritten, ohne dass schriftliche und spezifizierte Beanstandungen eingereicht werden, gilt das Produkt als akzeptiert.<br \/>\n11.2 \u00a0 \u00a0Wenn beim K\u00e4ufer ein FAT vereinbart wurde, erh\u00e4lt der Lieferant die M\u00f6glichkeit, Proben zu entnehmen. Der K\u00e4ufer stellt die hierf\u00fcr erforderlichen Werkzeuge, Hilfs- und Betriebsmittel, Wasser, Strom, Heizung und Beleuchtung rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n11.3 \u00a0 \u00a0Dem Lieferanten wird die M\u00f6glichkeit gegeben, Einw\u00e4nde des K\u00e4ufers gegen die Probenahme auszur\u00e4umen, bevor das Produkt vom K\u00e4ufer abgelehnt werden kann.<br \/>\n11.4 \u00a0 \u00a0Wenn die Pr\u00fcfung ohne Best\u00e4tigung abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>11.5 \u00a0 \u00a0Die Abnahme schlie\u00dft jegliche Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers in Bezug auf einen Mangel in der Leistung des Lieferanten aus, unbeschadet der Verpflichtung des Lieferanten, seinen Gew\u00e4hrleistungspflichten nachzukommen.<br \/>\n11.6 \u00a0 \u00a0Die Kosten der Pr\u00fcfung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<br \/>\n11.7 \u00a0 \u00a0Wenn (teilweise) Zahlung nach Lieferung vereinbart wurde, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, eine Abnahmebescheinigung zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>12. Zahlung<\/strong><br \/>\n12.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:<br \/>\na. f\u00fcr ein Produkt im Zustand \u201ewie es ist, wo es ist\u201c: 100 % Anzahlung bei Auftragserteilung;<br \/>\nb. f\u00fcr ein Produkt in \u201egut funktionierendem\u201c Zustand: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % vor Lieferung;<br \/>\nc. f\u00fcr ein Produkt in \u201e\u00fcberholtem\u201c Zustand: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % vor Lieferung;<br \/>\nd. f\u00fcr Ersatz- und Verschlei\u00dfteile, Reparaturen und\/oder Wartungsarbeiten: 100 % Anzahlung bei Auftragserteilung.<br \/>\n12.2 \u00a0 \u00a0Alle Zahlungen m\u00fcssen ohne Abzug oder Verrechnung auf ein vom Lieferanten anzugebendes Konto erfolgen.<br \/>\n12.3 \u00a0 \u00a0Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, auf Verlangen des Lieferanten nach dessen Wahl bei oder nach Vertragsabschluss und vor dem Zeitpunkt der Lieferung eine ausreichende Sicherheit f\u00fcr die Zahlung zu leisten. Kommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Frist nach, ger\u00e4t er sofort in Verzug. In diesem Fall hat der Lieferant das Recht, den Vertrag auszusetzen und ihn ohne Benachrichtigung oder gerichtliche Intervention endg\u00fcltig aufzul\u00f6sen und etwaigen Schadenersatz vom K\u00e4ufer zu verlangen.<br \/>\n12.4 \u00a0 \u00a0Wenn Zahlung per Akkreditiv (im Folgenden \u201eAKK\u201c) vereinbart wurde, gelten die folgenden Bedingungen:<br \/>\na. Der K\u00e4ufer muss ein unwiderrufliches Akkreditiv er\u00f6ffnen, das von der Bank des Lieferanten oder einer erstklassigen europ\u00e4ischen Bank best\u00e4tigt wurde und dem vereinbarten Betrag entspricht;<br \/>\nb. Das Akkreditiv muss die vom Lieferanten angegebenen Elemente enthalten.<br \/>\n12.5 \u00a0 \u00a0 Eventuelle Einw\u00e4nde gegen eine Rechnung m\u00fcssen dem Lieferanten innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich vorgelegt und begr\u00fcndet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert und der K\u00e4ufer hat seine entsprechenden Rechte verloren. Einw\u00e4nde gegen den Betrag der vorgelegten Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers nicht aus.<br \/>\n12.6 \u00a0 \u00a0Bei \u00dcberschreitung einer Zahlungsfrist ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug und der Lieferant ist berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 1,5 % pro Monat oder anteilig auf den f\u00e4lligen Betrag zu berechnen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Alle Kosten f\u00fcr gerichtliche Ma\u00dfnahmen (einschlie\u00dflich Gerichtsvollzieherkosten, Verwahrungskosten, Verfahrenskosten und Prozesskosten), die dem Lieferanten aufgrund der Nichterf\u00fcllung der Zahlungsverpflichtungen des K\u00e4ufers entstehen, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Der K\u00e4ufer schuldet dem Lieferanten au\u00dferdem eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr au\u00dfergerichtliche Inkassokosten in H\u00f6he von mindestens 15 % des f\u00e4lligen Rechnungsbetrags (ohne Umsatzsteuer), wobei diese Entsch\u00e4digung mindestens 250 EUR pro Forderung betr\u00e4gt.<br \/>\n12.7 \u00a0 \u00a0Der Lieferant ist berechtigt, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der K\u00e4ufer alle seine f\u00e4lligen Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p><strong>13. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n13.1. Der K\u00e4ufer ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei dem Produkt um ein Gebrauchtprodukt handelt, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>\n13.2. Der K\u00e4ufer kann folgende Garantie beanspruchen:<br \/>\na. Es gilt keine Garantie f\u00fcr ein Produkt, das im Ist-Zustand verkauft wird, und f\u00fcr ein Produkt in \u201egut funktionierendem\u201c Zustand;<br \/>\nb. F\u00fcr ein Produkt in \u201e\u00fcberholtem\u201c Zustand gilt eine Garantie auf die Funktionsf\u00e4higkeit mechanischer Komponenten f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Lieferung oder h\u00f6chstens 9 Monaten, nachdem der Lieferant dem K\u00e4ufer eine Versandbereitschaftsmitteilung erteilt hat, je nachdem, was zuerst eintritt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;<br \/>\nc. Die vom Hersteller angebotene Garantie gilt f\u00fcr neue elektronische Komponenten in \u00fcberarbeiteten Produkten sowie f\u00fcr separat bestellte Ersatz- und Verschlei\u00dfteile;<br \/>\nd. Verbrauchsmaterialien wie Dichtungen und Verschl\u00fcsse werden niemals von einer Garantie abgedeckt.<br \/>\n13.3. Wenn eine Garantiereklamation rechtzeitig eingereicht und vom Lieferanten akzeptiert wird, ist der Lieferant nach eigenem Ermessen nur verpflichtet, das fehlende Teil nachzuliefern, das Teil zu reparieren oder zu ersetzen oder das Teil abzuholen und dem K\u00e4ufer den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. In diesem Fall tr\u00e4gt der Lieferant die Transportkosten f\u00fcr die R\u00fccksendung. Der Lieferant ist niemals verpflichtet, andere Kosten und\/oder Sch\u00e4den zu erstatten. Wenn die Reklamation vom Lieferanten nicht akzeptiert wird, werden die Transportkosten f\u00fcr die R\u00fccksendungn gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>\n13.4. Die in Absatz 1 genannte Garantie gilt nicht, wenn:<br \/>\na. Es sich um Komponenten handelt, die normalem Verschlei\u00df unterliegen;<br \/>\nb. Der Mangel am Produkt dem Lieferanten nicht innerhalb von 5 Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet wurde;<br \/>\nc. Der Mangel am Produkt vom K\u00e4ufer bei der Pr\u00fcfung vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdeckt werden k\u00f6nnen;<br \/>\nd. Der Mangel das Ergebnis falscher, unsachgem\u00e4\u00dfer oder nachl\u00e4ssiger Verwendung oder unzureichender Wartung ist;<br \/>\ne. Von Dritten oder vom K\u00e4ufer ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten Arbeiten am Produkt durchgef\u00fchrt wurden;<br \/>\nf. Das Handbuch oder die Anweisungen des Lieferanten nicht beachtet wurden;<br \/>\ng. Der K\u00e4ufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nicht erf\u00fcllt hat.<br \/>\n13.5. F\u00fcr gelieferte, aber vom Lieferanten nicht eingebaute Komponenten besteht keine Garantie, wenn nachgewiesen wird, dass diese fehlerhaft eingebaut wurden.<br \/>\n13.6. Die aufgrund der Garantie zu reparierenden oder auszutauschenden Produkte werden auf Verlangen des Lieferanten an diesen zur\u00fcckgesandt. Die Garantie verl\u00e4ngert sich durch die Reparatur oder den Austausch nicht; die urspr\u00fcngliche Garantiezeit l\u00e4uft weiter. Der K\u00e4ufer muss dem Lieferanten stets die M\u00f6glichkeit geben, einen eventuellen Mangel zu beheben.<br \/>\n13.7. Durch den Austausch zur Verf\u00fcgung gestellte Komponenten werden bzw. bleiben Eigentum des Lieferanten.<br \/>\n13.8. Muss der Lieferant dem K\u00e4ufer neue Komponenten zusenden, werden diese Komponenten zun\u00e4chst dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt. Der Lieferant kann hierf\u00fcr Vorkasse verlangen. Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung beim Lieferanten, dass die defekte Komponente von der vom Lieferanten angebotenen Garantie abgedeckt ist, wird der Lieferant dem K\u00e4ufer die Rechnung f\u00fcr die neuen Komponenten gutschreiben.<\/p>\n<p><strong>14. Haftung<\/strong><br \/>\n14.1 \u00a0 \u00a0Sollte der Lieferant haftbar sein, ist diese Haftung durch die Bestimmungen des vorherigen Artikels zur Gew\u00e4hrleistung beschr\u00e4nkt.<br \/>\n14.2 \u00a0 \u00a0Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art, die sich aus der Verwendung falscher und\/oder unvollst\u00e4ndiger Daten ergeben, die vom K\u00e4ufer oder in dessen Namen bereitgestellt wurden. Sollte der Lieferant f\u00fcr Sch\u00e4den haftbar sein, ist diese Haftung auf 50 % des Nettorechnungswerts der Bestellung beschr\u00e4nkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht. Eine Reihe zusammenh\u00e4ngender Ereignisse, die zu einem Schaden f\u00fchren, wird f\u00fcr die Anwendbarkeit dieses Artikels als ein einziges (Schadens-)Ereignis betrachtet.<br \/>\n14.3 \u00a0 \u00a0Der Lieferant haftet nur f\u00fcr direkte Sch\u00e4den. Unter direktem Schaden sind nur die angemessenen Kosten zu verstehen, die zur Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet wurden, sofern es sich um Sch\u00e4den im Sinne dieser Bedingungen handelt, alle angemessenen Kosten zur Untersuchung der mangelhaften Leistung des Lieferanten, sofern diese dem Lieferanten zugeschrieben werden k\u00f6nnen, und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Sch\u00e4den, sofern der K\u00e4ufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gef\u00fchrt haben. Der Lieferant haftet niemals f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Folgesch\u00e4den, Umsatz- oder Gewinnverluste, entgangene Einsparungen und Sch\u00e4den durch Gesch\u00e4ftsstillstand oder Sch\u00e4den infolge einer Haftung gegen\u00fcber Dritten.<br \/>\n14.4 \u00a0 \u00a0Alle Schadensersatzanspr\u00fcche verfallen, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte schriftlich beim Lieferanten geltend gemacht werden.<br \/>\n14.5 \u00a0 \u00a0Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus rechtswidrigen Handlungen des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder seiner Untergebenen entstehen, f\u00fcr die der Lieferant gesetzlich haftbar gemacht werden kann, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>\n14.6 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer hat den Lieferanten von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen freizustellen:<br \/>\na. die aus der Verwendung von Waren des K\u00e4ufers durch den Lieferanten entstehen;<br \/>\nb. die durch das Fehlen ausreichender Sicherheitsma\u00dfnahmen am Standort des K\u00e4ufers verursacht werden;<br \/>\nc. von Dritten auf Ersatz von Sch\u00e4den, f\u00fcr die die Haftung des Lieferanten im Verh\u00e4ltnis zum K\u00e4ufer in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist;<br \/>\nd. aufgrund von Verletzungen von Patenten, Lizenzen und anderen Rechten Dritter infolge von Daten, die vom K\u00e4ufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden.<\/p>\n<p><strong>15. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\n15.1 \u00a0 \u00a0Der Lieferant hat das Recht, die Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn er dazu aufgrund h\u00f6herer Gewalt vor\u00fcbergehend nicht in der Lage ist.<br \/>\n15.2 \u00a0 \u00a0Als h\u00f6here Gewalt f\u00fcr den Lieferanten gelten unter anderem folgende Umst\u00e4nde: Streiks, Verkehrsst\u00f6rungen, Transportst\u00f6rungen, Betriebsst\u00f6rungen, Unruhen, Krieg, Maschinenausfall, Sanktionen, Embargos, Boykotte, Diebstahl oder Verlust von Werkzeugen und Materialien oder Vers\u00e4umnisse der Lieferanten des Lieferanten.<br \/>\n15.3 \u00a0 \u00a0Der Lieferant ist nicht mehr berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn die vor\u00fcbergehende Unf\u00e4higkeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen, l\u00e4nger als 26 Wochen angedauert hat. Der K\u00e4ufer und der Lieferant k\u00f6nnen den Vertrag nach Ablauf dieser Frist mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen, jedoch nur f\u00fcr den Teil der Verpflichtungen, die noch nicht erf\u00fcllt worden sind.<br \/>\n15.4 \u00a0 \u00a0Im Falle h\u00f6herer Gewalt und wenn die Erf\u00fcllung dauerhaft unm\u00f6glich ist oder wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils der Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen.<br \/>\n15.5 \u00a0 \u00a0Der K\u00e4ufer hat keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge der Aussetzung oder K\u00fcndigung im Sinne dieses Artikels entstehen (werden).<\/p>\n<p><strong>16. Aussetzung oder Aufl\u00f6sung eines Vertrags<\/strong><br \/>\n16.1 \u00a0 \u00a0Der Lieferant hat das Recht, einen Vertrag mit dem K\u00e4ufer ohne gerichtliches Eingreifen und ohne Inverzugsetzung innerhalb einer angemessenen Frist auszusetzen oder aufzul\u00f6sen, ohne zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung verpflichtet zu sein, wenn mindestens eines der folgenden Ereignisse eintritt:<br \/>\na. Der K\u00e4ufer erf\u00fcllt eine seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nicht;<br \/>\nb. Es bestehen begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtungen, dass der K\u00e4ufer eine seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nicht erf\u00fcllen wird;<br \/>\nc. Wenn das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers gepf\u00e4ndet wird, dem K\u00e4ufer Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt wird oder der K\u00e4ufer in Konkurs geht;<br \/>\nd. Eine \u00c4nderung der Kontrolle \u00fcber das Unternehmen des K\u00e4ufers eintritt.<br \/>\n16.2 \u00a0 \u00a0Aussetzung und Aufl\u00f6sung haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung f\u00fcr bereits gelieferte Produkte. Der Lieferant ist in diesem Fall auch berechtigt, vom K\u00e4ufer Schadenersatz, Kosten und Zinsen, einschlie\u00dflich entgangenen Gewinns, zu verlangen. Diese Anspr\u00fcche sind sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>17. Streitigkeiten und anwendbares Recht<\/strong><br \/>\n17.1 \u00a0 \u00a0F\u00fcr diese Bedingungen, alle Angebote des Lieferanten und alle Vereinbarungen zwischen dem K\u00e4ufer und dem Lieferanten gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.<br \/>\n17.2 \u00a0 \u00a0Ausschlie\u00dflich das deutsche Zivilgericht in Braunschweig (Landgericht Braunschweig) entscheidet \u00fcber Streitigkeiten, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, die Streitigkeit nach eigenem Ermessen einem anderen zust\u00e4ndigen Gericht vorzulegen.<br \/>\n17.3 \u00a0 \u00a0Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und K\u00e4ufern au\u00dferhalb der EU werden dauerhaft durch ein Schiedsverfahren der Internationalen Handelskammer (\u201eICC\u201c) gem\u00e4\u00df der Schiedsgerichtsordnung der ICC durch einen oder mehrere gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter beigelegt. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Das Schiedsverfahren findet in Braunschweig (Deutschland) statt.<\/p>\n<p><strong>18. Standort und \u00c4nderungen der Bedingungen<\/strong><br \/>\n18.1 \u00a0 \u00a0Diese Bedingungen k\u00f6nnen auch auf der Website des Lieferanten unter Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen eingesehen werden.<br \/>\n18.2 \u00a0 \u00a0Es gilt die zuletzt eingereichte Version oder die Version, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsverh\u00e4ltnisses mit dem K\u00e4ufer g\u00fcltig war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER M&amp;E TRADING GMBH &amp; CO. KG 1 Definitionen In diesen Bedingungen werden die folgenden Definitionen verwendet: Lieferant: Gesellschaft M&amp;E TRADING GMBH &amp; CO. 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